Datenschutzhinweise für Bewerber2020-01-10T11:15:02+01:00

DATENSCHUTZHINWEISE FÜR BEWERBER DER PARCHOW STEUERBERATUNG

Wir freuen uns, dass Sie sich für uns interessieren und sich für eine Stelle in unserer Steuer-beraterkanzlei bewerben oder beworben haben. Wir möchten Ihnen nachfolgend gerne Infor-mationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bewerbung erteilen.

Wer ist für Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist:

Parchow Steuerberatung
Vertreten durch den Inhaber Marc Parchow, Steuerberater
Bahnhofstr. 23
82269 Geltendorf
Telefon: +49 (0)8193 998 818 0
E-Mail: kanzlei@parchow.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Parchow Steuerberatung
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
Bahnhofstr. 23
82269 Geltendorf
Telefon: +49 (0)8193 998 818 0

Der Datenschutzbeauftragte der Kanzlei ist unter dsb@parchow.de oder der vorstehenden Anschrift erreichbar.

Sie finden weitere Informationen zu unserem Unternehmen, Angaben zu den vertretungsbe-rechtigten Personen und auch weitere Kontaktmöglichkeiten in unserem Impressum unserer Internetseite: https://parchow.de

Welche Daten von Ihnen werden von uns verarbeitet? Und zu welchen Zwecken?

Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung zugesendet haben, um Ihre Eignung für die Stelle (oder ggf. andere offene Positionen in unserer Kanzlei) zu prüfen und das Bewerbungsverfahren durchzuführen.

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das?

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in diesem Bewer-bungsverfahren ist primär § 26 BDSG. Danach ist die Verarbeitung der Daten zulässig, die im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnis-ses erforderlich sind.

Sollten die Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ggf. zur Rechtsverfolgung er-forderlich sein, kann eine Datenverarbeitung auf Basis der Voraussetzungen von Art. 6 DSGVO, insbesondere zur Wahrnehmung von berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO erfolgen. Unser Interesse besteht dann in der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Daten von Bewerberinnen und Bewerbern werden im Falle einer Absage nach sechs Monaten gelöscht.

Für den Fall, dass Sie einer weiteren Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zuge-stimmt haben, werden wir Ihre Daten in unseren Bewerber-Pool übernehmen. Dort werden die Daten nach Ablauf von zwei Jahren gelöscht.

Sollten Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens den Zuschlag für eine Stelle erhalten haben, werden die Daten aus dem Bewerberdatensystem in unser Personalinformationssystem überführt.

An welche Empfänger werden die Daten weitergegeben?

Ihre Bewerberdaten werden nach Eingang Ihrer Bewerbung vom Inhaber der Steuerbera-tungskanzlei gesichtet. Geeignete Bewerbungen werden dann intern an die Abteilungsverant-wortlichen für die jeweils offene Position weitergeleitet. Dann wird der weitere Ablauf abge-stimmt. Im Unternehmen haben grundsätzlich nur die Personen Zugriff auf Ihre Daten, die dies für den ordnungsgemäßen Ablauf unseres Bewerbungsverfahrens benötigen.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Die Daten werden ausschließlich in Rechenzentren der Bundesrepublik Deutschland verarbeitet.

Welche Rechte als „Betroffene Person“ haben Sie?

Sie haben folgende Rechte als „betroffene Person“ im Rahmen des Bewerbungsverfahrens:

  • Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO
  • Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung („Vergessenwerden“) nach Art. 17 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
  • Recht auf Übertragung Ihrer Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinen-lesbaren Format nach Art. 20 DSGVO

Welches Beschwerderecht haben Sie?

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, haben Sie das Recht zur Be-schwerde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (in der Regel Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit). Die Beschwerde kann ins-besondere bei der Aufsichtsbehörde eingelegt werden, die am Ort Ihres gewöhnlichen Aufent-halts oder des mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist.